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Marfan Hilfe (Deutschland) e.V.

Der Bundesverband Herzkranker Kinder BVHK teilt mit:

Auch 2022 steht Familien eine vergünstigte Corona-Auszeit zu. Dabei bezahlen Familien für ihren Urlaub von bis zu einer Woche nur etwa zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten in einer der teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen. Dies gilt, wenn diese mit ihrem/ihren kindergeldberechtigten Kind/ern anreisen und dabei eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben ein kleineres oder mittleres Einkommen, das unter eine bestimmte Grenze fällt. Mindestens ein mitreisendes Kind muss in diesem Fall minderjährig
  • Eines der Kinder hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt keine Rolle.
  • Ein Elternteil hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und mindestens ein minderjähriges Kind reist mit an. Das Einkommen spielt keine Rolle.

Liste der Unterkünfte: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/corona-auszeit-unterkunft-finden

Mehr Info: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/corona-auszeit-fuer-familien/corona-auszeit-urlaub-familien-185706

Bundesverband Herzkranke Kinder e.V. (BVHK), Vaalser Str. 108, 52074 Aachen, Tel. 0241-91 23 32

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