Info vom BVHK
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Der Bundesverband Herzkranker Kinder BVHK teilt mit:
Auch 2022 steht Familien eine vergünstigte Corona-Auszeit zu. Dabei bezahlen Familien für ihren Urlaub von bis zu einer Woche nur etwa zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten in einer der teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen. Dies gilt, wenn diese mit ihrem/ihren kindergeldberechtigten Kind/ern anreisen und dabei eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben ein kleineres oder mittleres Einkommen, das unter eine bestimmte Grenze fällt. Mindestens ein mitreisendes Kind muss in diesem Fall minderjährig
- Eines der Kinder hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt keine Rolle.
- Ein Elternteil hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und mindestens ein minderjähriges Kind reist mit an. Das Einkommen spielt keine Rolle.
Liste der Unterkünfte: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/corona-auszeit-unterkunft-finden
Bundesverband Herzkranke Kinder e.V. (BVHK), Vaalser Str. 108, 52074 Aachen, Tel. 0241-91 23 32