Neues zu AU, Heil- und Hilfsmitteln
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Dazu gehört neben der telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankung beispielsweise auch die verlängerte Geltung der Verordnungen von Heilmitteln: Diese Verordnungen bleiben bis Jahresende auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Auch Folgeverordnungen für die häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und Heilmittel dürfen weiterhin nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden.
Eine vollständige Darstellung der entsprechenden Regelungen finden Sie unter folgendem Link: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/982/
BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschenmit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.